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gerryP.S.:
Der Begriff Album stammt übrigens aus einer Zeit als mehrere Schellackplatten gemeinsam in einem „Album“ verkauft wurden, weil die Spielzeit nicht ausreichte. Üblicherweise Opern, Symphonien oder andere Großwerke. Der Begriff wurde dann für die Langspielplatte weiter verwendet.
gerrynoch etwas:
Wiederveröffentlichungen mit Bonustracks sind kein „Original-Album“, auch Zweitveröffentlichungen in anderer Zusammenstellung (jetzt mit dem Singlehit) nicht.
In den 60ern wurden viele Alben der UK-Bands in den USA mit abweichendem Tracklisting veröffentlicht (Beispiele Revolver oder Aftermath). Das sind definitiv keine Originalalben! Auch Magical Mystery Tour selbstverständlich nicht. Hier handelt es sich um eine Compilation, bestehend aus den Tracks der UK EP erweitert um diverse Single Tracks.
Worin besteht eigentlich die praktische Relevanz einer solchen Diskussion?
Geht es um Originalalben oder Alben?
Warum soll ein Live-Album kein Album sein (dürfen), nur weil es den Mitschnitt eines Konzerts oder live gespielte Songs / Tracks enthält?
Warum ist ein Remastered-Album (ggf. noch mit Bonusmaterial) kein Album?
Möchte man darauf hinaus, daß unter dem Begriff „Album“ lediglich die Originalfassung einer im Studio eingespielten und bis zum Zeitpunkt der Einspielung nicht veröffentlichten Ansammlung von Songs verstanden wird?
Falls ja, wiederhole ich meine Frage: worin liegt die praktische Relevanz?
Ist es eine Frage der Wertigkeit, der Anerkennung? So auf die Art: es zählt nur der Ursprung, das Original?
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