Re: The Beatles – Remaster 09.09.09

#7078017  | PERMALINK

nail75

Registriert seit: 16.10.2006

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MistadobalinaDazu muss man einfach nur mal einen Blick auf die Box Sets werfen. [Edit]
Es geht doch nur darum, dass wenn Box Sets als limitiert angepriesen werden, das auch so sein sollte. Die meisten Box Sets sind natürlich nicht limitiert, das behauptet dann aber auch niemand. Was aber gar nicht geht, ist, wenn die Plattenfima mit so etwas wirbt und dann ständig nachproduziert.

Ich stimme mit Dir überein, dass das nicht so sein sollte, aber in der Realität ist es wohl leider ganz oft anders. Da wird dann vielleicht nicht „ständig“, aber immer mal wieder nachgepresst.

EmbeBla

Wenn es unerheblich ist, wie hoch die Limitierung ist, dann kann doch EMI einfach sagen: Wir werden sicher nicht mehr als 100.000.000.000.000 Exemplare herstellen. Das ist das obere Limit. Und dann wünsche ich Dir viel Spaß, einen Betrug nachzuweisen, bei dem außerdem der Vermögensschaden fehlt, denn der Kaufpreis stellt keinen Vermögensschaden dar! Ein Vermögensschaden entsteht nur dann wenn anschließend auf der Seite des „Geschädigten“ weniger Geld (einschließlich geldwerter Besitztümer) vorhanden ist als vorher. Das ist eindeutig hier nicht der Fall, denn der Käufer besitzt eine Monobox, die er zum Einkaufspreis (mindestens!) verkaufen kann. Das ist kein Betrug und ich frage mich, wie lange Du diesen Blödsinn hier noch erzählen willst. Und da das Schweizer Recht zusätzlich noch Arglist als Tatbestandsmerkmal verlangt, macht den Nachweis des Betrugs ja noch unmöglicher.

gollumIch denke, wir sollten es hier dabei belassen, ich werde dazu nun nichts weiter posten.

Ich auch nicht. Die Klarstellungen waren aber nötig – nicht dass diese Fehlinformationen hier noch Wurzeln schlagen.

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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.