Re: The Beatles – Remaster 09.09.09

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nail75

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gollumNa-na-na, Kollege … dann solltest Du aber wissen, dass die Aussage Limitierung erst dann wirklich täuschungsrelevant ist, wenn die konkrete Stückzahl genannt wird. Sonst ist das nämlich nicht ansatzweise wertbildend relevant. Ich kann auch auf 20 Millionen Stück limitierten… oder auf 3 Auflagen a 50.000 … oder oder oder. Wurde hier nie festgemacht. Erstatte mal Strafanzeige, die Einstellungsverfügung kommt postwendend ;-)

EMI hat nie eine offizielle Zahl für die Mono-Boxen genannt. Irgendwo tauchte die Zahl 10.000 als Limitierung auf, was nie offiziell bestätigt wurde. Später hieß es dann: 40.000. Manche Leute glaubten natürlich, sie sei korrekt. EMI dementierte natürlich nicht sofort, sondern ließ die Leute ihre Panikattacken bekommen, vielleicht hatten sie ja etwas mit der Verbreitung der Zahl zu tun – wer will das beweisen? Erst als die Box ausverkauft war, stellten sie klar, dass es noch mehr Exemplare geben wird.

Egal, wie es war: Gollum, bitte korrigiere mich, aber ist es nicht ein Tatbestandsmerkmal des Betrugs, dass auch wirklich ein Vermögensschaden eingetreten ist? Ich meine, wenn jemand die Box aufgrund der falschen Limitierung kauft, kann er sie doch inzwischen mit Gewinn verkaufen, weil das Teil momentan ausverkauft ist. Wo ist denn da der Schaden?

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