Re: Real, virtuell, optional? – Was ist eine offizielle Veröffentlichung?

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Mistadobalina
Das was du da zitierst bezieht sich auf das Recht, geschützte Daten unter bestimmten Voraussetzungen zu veröffentlichen bzw. zu verfielfältigen und zwar im Sinne von Lehre und Forschung. Solche Veröffentlichungen werden als nicht-kommerziell betrachtet, sie dürfen nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden und es darf auch kein Geld dafür genommen werden. Mit unserem Thema hier hat das gar nichts zu tun, sondern mit den Problemen, die durch File-Sharing entstehen. Mehr hier

Sorry, aber da bringst Du jede Menge durcheinander.
§ 19a UrhG beschreibt schlicht eines von vielen verschiedenen Verwertungsrechten. Jeder – auch ein gewerblicher Music-on-demand-Dienst – verletzt dieses Recht des Verwertungsberechtigten, wenn er Musik als Stream oder zum Download bereitstellt (= auf diese Weise öffentlich zugänglich macht), ohne die Zustimmung des Berechtigten in der Tasche zu haben.
Falls Dich Näheres zu § 19a UrhG interessiert:

http://www.affiliateundrecht.de/olg-hamburg-streaming-aufnahmen-urheberrechtswidrig-5-U-176-04.html

Beim Filesharing in Kopierbörsen können gleich mehrere Verwertungs- und Vervielfältigungsechte verletzt werden, zB Anbieter § 19a und Downloader § 16 UrhG.

Schon weil das alles für diesen mega-unübersichtlichen Thread null Bedeutung hat, erspare ich mir weitere Posts über die rechtlichen Grundlagen.

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