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fokaNein, ich verstehe Dich nicht miss. In diesem Spezialfall hätte ich es anders gesehen und großzügiger ausgelegt. Wäre aber auch durchaus mit einer engeren Definition im Sinne von „Der Rechteinhaber muss zustimmen“ einverstanden.
Ich bin eine große Freundin von Großzügigkeit, aber im Interesse der Nachvollziehbarkeit wäre ich sehr dafür, die Zustimmung des Rechteinhabers zu einer der Grundbedingungen der Anerkennung einer VÖ zu machen. Sonst endet es wirklich in Kraut, Rüben und Bootlegs.
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