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fokaMir fällt gerade ein Kriterium ein, das hier noch nicht berücksichtigt wurde und das mir sehr hilfreich scheint. Warum richten wir uns nicht einfach nach dem Willen des Künstlers? Soll heißen, wenn der Künstler offensichtlich seinen Schaffensprozess abgeschlossen hat und „das Album im Kasten ist“, und nach seiner Intention das Produkt die angestrebte Zielgruppe errreichen kann, dann muss es doch wohl unstrittig in eben diesem Jahr veröffentlicht sein. Zack. Das bezöge Downloads und jede noch so limitierte Erstpressung ein, und wäre dem Willen des Künstlers am nächsten. So, jetzt kommt Ihr!:-)
Und wo kann ich den Willen des Künstlers nachlesen?
Außerdem müßte man dann Neil Youngs „Tonight’s the Night“ ins Jahr 1973 verfrachten.
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