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nail75Eine nicht-kommerzielle Bereitstellung von Musik ist keine Veröffentlichung.
Das ist doch Quatsch. Sobald der Künstler bzw. die Plattenfirma eine Datei zum Zweck des Downloads bereitstellt, also mit der Absicht der Verbreitung unter den potentiellen Zuhörern, ist das Ding veröffentlicht. Ob dafür Geld genommen wird, oder eine Emailadresse, oder gar nichts, ist vollkommen unerheblich, solange die genutzten Kanäle legal sind. Also keine Leaks o.ä.
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