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Ich möchte dir zunächst widersprechen was Veröffentlichungen im Internet angeht. Klar, myspace-, last.fm-Hörproben oder ähnliches fallen für mich auch nicht unter den Begriff „Veröffentlichung“, Alben die auf Netlabels released wurden aber sehr wohl. Zumal deren Katalog den von so einigen „realen“ Labels qualitativ durchaus übertreffen kann.
Allgemein würde ich sagen, dass etwas „veröffentlicht“ ist, sobald der Künstler die Entscheidung zu diesem Schritt in die Tat umgesetzt hat und das Ergebnis theoretisch für alle Interessenten zu erwerben ist (Limitierungen klammere ich hier aus). Ist wohl trotzdem keine ganz eindeutige Definition, aber das meiste würde ich durchgehen lassen.
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