Re: Amazon marketplace

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nail75

Registriert seit: 16.10.2006

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Clau
Muß ich dem Käufer jetzt ohne vorher gemeinsam getroffene Abmachung den kompletten Kaufpreis erstatten?

Ja, ich würde dazu raten. Du gehst damit einer Menge Ärger aus dem Weg.

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=886406

Ich weiß nicht, ob Du als gewerblicher Verkäufer angemeldet bist oder als privater Verkäufer. Im ersteren Fall bist Du sowieso zur Rücknahme innerhalb der Widerrufsfrist von 2 Wochen verpflichtet, egal ob die Ware irgendwelche Fehler aufweist oder nicht. Aber selbst wenn Du ein privater Verkäufer sein solltest, dann würde es Dir unter Umständen schwer fallen, den Nachweis zu erbringen, dass Du ein privater Verkäufer bist, da Gerichte den Kreis der privaten Verkäufer z. T. schon sehr eng gezogen haben. Noch schwerer könnte wiegen, dass die Ware einen offensichtlichen Mangel aufweist. Du hast zwar darauf hingewiesen, aber wenn der Käufer das überlesen hat und sie nun zurückgeben will, dann könnte es schwierig werden, dagegen zu argumentieren. Außerdem ist die Rücksendung (auch ohne Rücksprache) kein beleidigender Schnellschuss, sondern ein rechtlich zulässiges Mittel, um einen Kauf bei einem gewerblichen Verkäufer rückabzuwickeln. Angesichts der Gesamtumstände rate ich Dir, die Rückgabe zu akzeptieren.

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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.