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Anonym
Inaktiv
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MikkoEin ganz neuralgischer Punkt ist, wo zieht man die Grenze zwischen privatem An- und Verkauf und professionellem Handel? Nach gängiger Rechtssprechung ist jemand, der im Jahr 50 Artikel der gleichen Kategorie (also in unserem Fall Tonträger) verkauft, bereits Händler, der als gewerblich zu betrachten wäre.
das halte ich eigentlich für durchaus angemessen, eine genaue Definition wird sich aber schwerlich finden lassen.
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