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Das bedeutet, dass bei Universal auch nur Leute arbeiten, die von der Materie wenig bis keine Ahnung haben.
Die Labelcodes dienen dazu, den Inhaber der Leistungsschutzrechte (öffentliche Aufführung von Musik, die zuvor aufgezeichnet wurde und von einem beliebigen Daten- bzw. Tonträger abgespielt wird) zu markieren.
Hintergrund ist:
Künstler übertragen diese Leistungsschutzrechte einem Label respektive einer Plattenfirma, die diese dann gegenüber Dritten (meist Rundfunk- und Fernsehanstalten) wahrnimmt. Das machen die Firmen aber seit den frühen 70er Jahren nicht mehr selbst, sondern sie übertragen diese Rechte wiederum der Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL). Jeder, der Musik öffentlich von Ton- oder Datenträgern abspielt, muss dafür nach bestimmten Schlüsseln Gebühren an die GVL zahlen. Diese leitet nach Abzug von Verwaltungsgebühren das vereinnahmte Geld an die Rechteinhaber weiter. Dass dabei auch Geld irgendwo versandet, kommt vor, soll aber hier nicht Thema sein. Und ob die Künstler von dem Geld je etwas abbekommen, hängt davon ab, ob sie 1. Mitglied der GVL sind und 2. was in ihren Plattenverträgen vereinbart ist (in aller Regel gilt ihr Recht mit den Lizenzen, die sie von der Plattenfirma erhalten, als abgegolten).
Zum konkreten Fall:
Das Label Brunswick gehört der Firma Universal, genauso wie z.B. die Labels Brain, Gorilla Music, Ahorn, Erlkönig, Pilz, Ohr und viele andere. Insofern ist es rein rechtlich korrekt, wenn LC 00136 auf der Box und den einzelnen CDs steht. Zugleich ist es aber auch sehr irreführend, weil auf Brunswick (das ja ursprünglich ein englischen Label war) zu keiner Zeit Krautrock veröffentlicht wurde, als er wirklich aktuell war. Fatal wird die Sache nun aber, wenn Musik aus der Box im Rundfunk aufgeführt wird, und in der Sendemeldung an die GVL dann als Label „Targetmusic“ mit dem LC 00316 angegeben wird. Die GVL sortiert diese Meldung als fehlerhaft aus, weil LC und Labelname nicht zusammengehören. Mit etwas Glück und Recherchearbeit der beteiligten Verwaltungsangestellten wird die Meldung dann u.U. doch noch berichtigt.
Meistens verschwindet die bezahlte Gebühr aber in einem großen Topf, der am Jahresende zugunsten aller Berechtigten nach dem Schlüssel ihres Marktanteils ausgeschüttet wird. Im vorliegenden Fall ist das relativ egal.
Leider trifft das aber auch gelegentlich kleine unabhängige Labels, die einerseits auf die GVL Einnahmen angewiesen sind, andererseits aber aus Unkenntnis der Materie ihren Labelcode nicht eindeutig genug zusammen mit dem Labelnamen auf ihren Veröffentlichungen angeben.
Übrigens akzeptiert die GVL auch Sendemeldungen, die ausschließlich Labelcodes (ohne Labelnamen) enthalten. Da besteht dann allerdings die Möglichkeit, dass ein Label Geld bekommt, das ihm gar nicht zusteht.
Generell kann ich aus Erfahrung sagen, dass gerade auch bei den großen Musikkonzernen mit den Labelcodes relativ schlampig und fehlerhaft umgegangen wird. Da herrscht oft eine totale Unkenntnis der Zusammenhänge bei den Mitarbeitern bis hin in die oberen Etagen.
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