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Anonym
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motörwolfStreng genommen wird hier ja nicht der Mord, sondern der Mörder definiert, was schon das erste große Problem mit sich bringt (Stichwort: Tätertyp).
Freisler setzte 1941 bewusst auf eine „gesetzgeberische Umreißung von Verbrecherpersönlichkeiten“ (was allerdings nicht seine Erfindung war). Tätertyp-Tatbestände bevorzugte er als volksnah, als anschaulich und sie gaben den Richtern Raum für flexible Anwendungen.
Das hat die Justiz nach 45 auch genutzt, um z.B. mit teils überraschenden Verbiegungen zum Urteil eines Totschlags zu kommen (Bachmeier).
Zuvor machte das überlegte Vorgehen eine Tötung zum Mord: „Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft“
BJM Maas plant übrigens eine Reform:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2014/02/2014-02-10-maas-sz.html
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