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schmeckchenDer Unterschied ist, dass das ein echter Profi nicht in schnell zu kontrollierenden Zahlungsbedingungen schreibt, sondern in Beschreibung „nebenbei“ erwähnt…
Ich finde aber bei den Summen, die diese Leute so umsetzen ist das nicht mehr lustig, snondern http://dejure.org/gesetze/StGB/263.htmlund gilt http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html nicht auch für ebay?
Doch genau wie die folgenden beiden Paragraphen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Die Angebote sind vermutlich illegal, aber was kümmert mich das? Ich bin doch keine Plattenfirma. Sollen die doch gegen die Verkäufer von Counterfeits oder Bootlegs klagen.
Warst Du übrigens in den letzten Jahren mal in einem Plattenladen? Da werden Counterfeits in Massen verkauft. Scheint niemanden zu stören.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.