Re: Counterfeits

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schmeckchen

Registriert seit: 24.07.2009

Beiträge: 62

Der Unterschied ist, dass das ein echter Profi nicht in schnell zu kontrollierenden Zahlungsbedingungen schreibt, sondern in Beschreibung „nebenbei“ erwähnt…
Ich finde aber bei den Summen, die diese Leute so umsetzen ist das nicht mehr lustig, snondern http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

und gilt http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html nicht auch für ebay?

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