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Danke, Frank. Aber zählt es wirklich schon als „Großzitat“, wenn man einen drei oder vier Absätze umfassenden Artikel aus z.B. Wikipedia vollständig zitiert? Meiner Ansicht und Kenntnis nach bezieht sich das auf deutlich umfangreichere Texte. Kirsten hat doch sicher nicht zu jedem Song große Abhandlungen zitiert. Außerdem:
Neben dem Kleinzitat besteht auch die Möglichkeit einzelne Werke nicht nur teilweise, sondern insgesamt zu zitieren. Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf dieses so genannte Großzitat allerdings nur für wissenschaftliche Werke „zur Erläuterung des Inhalts“ in Anspruch genommen werden. Als wissenschaftliche Werke gelten in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur methodisch angelegte Werke wie Forschungsarbeiten oder Dissertationen, sondern auch populärwissenschaftliche Literatur, die der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnis dient.
Dass unsere Linernotes der wissenschaftlichen Erkenntnis dienen, ist doch offenkundig.:-)
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