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„Komplettzitat“ ist nicht ganz korrekt, gemeint ist das sog. „Großzitat“.
„Kleinzitat und Großzitat
Grundsätzlich muss zwischen dem Klein- und dem Großzitat unterscheiden werden. Unter einem Kleinzitat versteht man das auszugsweise Zitieren aus einem fremden Werk. Wörtlich heißt es im Gesetz, „Stellen eines Werkes“ dürfen zitiert werden, also jeweils nur kleine Ausschnitte. Dabei kann man sich an folgende Faustformel halten: Aus umfangreichen Werken darf mehr, aus weniger umfangreichen entsprechend weniger zitiert werden. Voraussetzung ist stets, dass die auszugsweise zitierten Werke bereits mit Zustimmung des Berechtigten – in der Regel dem Urheber – veröffentlicht wurden. Aus unveröffentlichten Werken darf dagegen nur zitiert werden, wenn der Urheber dies gestattet hat.“
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