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Berlin – Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz dürfen mit sofortiger Wirkung keine Tonträger mehr verkauft werden, die den Song „Ich geh in Flammen auf“ der Gruppe Rosenstolz enthalten. Wie das Ministerium mitteilte, ist dies der erste Erlass im Rahmen der „Aktion gegen irreführende Texte“. „Mit diesem Titel wurde beim Verbraucher eine positive Erwartungshaltung über das bevorstehende Ende der Gesangsformation Rosenstolz geweckt, das aber weder eingetreten ist noch jemals von den Künstlern beabsichtigt war. Hier wurde der Käufer bewusst in die Irre geführt. Der psychologische Schaden ist gar nicht ermessbar“, begründete der Sprecher des Ministeriums die drakonische Maßnahme.
(wa)
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