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Dominick BirdseyUnd ab dem 1.8.2006 ist das auch erlaubt, denn dann heißt es im DUDEN: „Der Apostroph darf auch gebraucht werden, um die Grundform eines Personennamens von der Genitivendung -s abzuheben.“ Als Beispiele werden angeführt: Rudis Grilltreff oder Rudi’s Grilltreff; Königs Videothek oder König’s Videothek.
Darauf gebe ich erst mal einen aus: