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@ KL:
Wie schon so mancher Prozess zu Tage gefördert hat, so Harrison vs. Chiffons („My Sweet Lord”), war den Plagianten oft gar nicht bewusst, dass sie plagiierten.
Man kann sich angesichts hunderttausender existierender Songs leicht vorstellen, dass aus den Tiefen des Unterbewusstseins etwas aufsteigt, dass einem Musiker selbst geschaffen vorkam, er aber schon irgendwann mal vorher gehört und memoriert hat. Das zeigte zuletzte ja auch die Posse um Gary Moores „Still Got the Blues“ (vs. „Nordrach”).
So ähnlich würde ich mir das bei Knopfler/White auch erklären – vorsätzliches „Klauen” (auch aus unterstellter Verzweiflung, weil der Künstler selbst auf nichts Gescheites kommt) kommt in den meisten Fällen nicht in Betracht.
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„Weniger, aber besser.“ D. Rams