Re: eBay Sonderaktionen bzw. Neuigkeiten

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nail75

Registriert seit: 16.10.2006

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MikkoSo ein Schwachsinn. Was hat das denn mit Doppelmoral zu tun. Was Du mit Deinem Zweitnick gemacht hast, ist streng genommen Betrug. Undzwar nicht etwa an eBay, sondern am potenziellen Käufer.

Wenn ich als Verkäufer Sachen jenseits von eBay verkaufe, verstößt das zwar gegen die Nutzungsbedingungen von Ebay, aber es ist und bleibt trotzdem legal.

nail75Da wäre ich vorsichtig, die Frage ist unter Juristen umstritten. Die Mehrheitsmeinung scheint die Einschlägigkeit von §263StGB (Betrug) auszuschließen, da der Käufer nicht mehr Geld bezahlt, als er bereit war zu bezahlen und insofern kein Vermögensschaden eingetreten ist. Bei „echten“ Auktionen ist das eigene Mitbieten übrigens ausdrücklich erlaubt.

Es ist mir übrigens nicht gelungen, irgendwelche Urteile zu finden, die einen Verkäufer wegen Betrugs verurteilten, weil er auf eigene Auktionen geboten hätte. Offensichtlich betrachten Staatsanwaltschaften und Gerichte das Verhalten nicht als Betrug.

Ich poste das mal zur Erinnerung, dass CTTEs Verhalten zwar nicht astrein, aber auch nicht illegal und auch kein Betrug ist.

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