Re: eBay Sonderaktionen bzw. Neuigkeiten

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nail75

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A-very-sporting-gentSeh ich auch auch so. Das ist schlicht und ergreifend Betrug.

Da wäre ich vorsichtig, die Frage ist unter Juristen umstritten. Die Mehrheitsmeinung scheint die Einschlägigkeit von §263StGB (Betrug) auszuschließen, da der Käufer nicht mehr Geld bezahlt, als er bereit war zu bezahlen und insofern kein Vermögensschaden eingetreten ist. Bei „echten“ Auktionen ist das eigene Mitbieten übrigens ausdrücklich erlaubt.

Es ist mir übrigens nicht gelungen, irgendwelche Urteile zu finden, die einen Verkäufer wegen Betrugs verurteilten, weil er auf eigene Auktionen geboten hätte. Offensichtlich betrachten Staatsanwaltschaften und Gerichte das Verhalten nicht als Betrug.

Ein Gericht hat jedoch die fristlose Kündigung eines Händlers durch Ebay wegen Abgabe von Geboten bei eigenen Auktionen für rechtens erklärt.

Mit anderen Worten: Es ist nicht nett und kann zum Rauswurf bei Ebay führen, aber es ist (vermutlich) nicht illegal.

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