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MikkoWer ganz sporadisch mal irgendwas bei eBay verkauft, weil es zum Wegschmeißen zu schade ist, oder weil er es anders nicht sinnvoll verkaufen kann, der ist nach gängiger Definition ein Privatverkäufer. Allerdings darf er dann auch nicht nur immer in einer Kategorie (Platten oder CDs z.B.) und auch nicht mehr als ca. 150-200 Artikel im Jahr verkaufen.
Mir klar, aber das sind gesetzliche Regeln, die auf die Umgehung des Ladenschlussgesetzes zielen, und der strategischen Ausrichtung von Ebay sicher nicht in den Kram passen.
Dieser Trend hat doch bei Ebay gerade deshalb Einzug gehalten, weil die Plattform zu einem Haifischbecken von Gewerblichen verkommen ist. Private Konkurrenz gibt es keine mehr, also fährt man nun dem gewerblichen (oder auch scheingewerblichen) Kollegen an den Karren, in dem man ihn wegen irgendwelchen neuen Vorschriften abmahnt, die längst niemand mehr überblickt, und die sich alle 3 Tage ändern.
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