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michael$chmidt). Hat für die Käuferschaft grosse Vorteile, aber leider gibt es bei den Käufern ebensoviele schwarze Schafe wie bei den Verkäufern.
Eben
was unterscheidet die Rachebewertung eines Käufers von der eines Verkäufers?
Aktuelles – wohl Gott sei Dank gut ausgegangenes – Beispiel meinerseits: Ich habe ein Buch bei Ebay verkauft. Mal abgesehen davon, dass relativ schnell die Nachfrage kam, wo das Buch bleibt (Buchsendungnie gehört), trudelt selbiges 2 Wochen später wieder bei mir ein, weil der Empfänger es nicht von der Post abgeholt hat. Nach Rücksprache und Entschuldigung einigen wir uns darauf, dass ich das Buch erneut, diesmal unfrei, losschicke. Mit dem Ergebnis, dass ich es eine Woche später wieder zurückgeschickt bekomme und 12! Euro Gebühr zahlen muß, weil der Käufer die Annahme verweigert hat. Mittlerweile ist das (hoffentlich) geklärt und die Käuferin will mir das Geld zurücküberweisen, aber anderenfalls hätte ich nicht mal ne negative Wertung abgeben können? Humbug. Dann ganz abschaffen. Auf nahezu jede negative Wertung kommt doch eh prompt die negative Gegenbewertung, so unbegründet sie auch ist.
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"Man kann nicht verhindern, dass man verletzt wird, aber man kann mitbestimmen von wem. Was berührt, das bleibt!