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Ein „Angebot“ bei amazon ist juristisch gesehen lediglich eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Ähnlich wie bei den Auslagen in Schaufenstern oder in Werbeflyern. Das Angebot hat ja rein phyisch auch eine begrenzte Quantität. Wenn z. B. 10 Millionen Leute ein Angebot annehmen würden, wäre es dem Anbieter gar nicht möglich die Kunden zu bedienen. Daher dieser sinnvolle Kniff im BGB.
Das heisst aber natürlich auch, dass man nicht den korrekten Preis für den bestellten Artikel bezahlen muss.
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