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ClauWorauf begründen sich eure Annahmen?
Aus dem Zusammenspiel zweier Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme.
Dadurch, dass du eine Sache bei Amazon bestellst, kommt nicht sogleich ein Vertrag zustande. Es bestehen dann auch keine Ansprüche gegen Amazon auf Lieferung einer Sache.
Rein rechtlich gesehen macht der Kunde das Angebot und Amazon nimmt an. -muss es aber nicht.
Ebenso ist es in einem Ladengeschäft. Der Verkäufer muss also das Angebot des Kunden nicht annehmen.
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Wenn da Tomaten drin wären, dann wäre es Zwiebelsuppe!