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thomlahnIch denke Meisterlampe hat sich vertippt und meinte 140,-
Jo, einmal zu viel auf die „0“ gekommen.
Die Geschichte hat sich genauso zugetragen und ist vollkommen ernst gemeint!
Lt. §263 StGB und §138 BGB ist die Beweispflicht für Betrug bzw. Wucher erfüllt. Also können die beiden Herren mit einer Geldstrafe oder (da es ja scheinbar gewerblich geführt wird) einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Jahren rechnen.
Da die Polizei den Fall noch nicht im System gepflegt hat, konnte der Kommissar mir leider noch nicht mitteilen, ob ich mein Geld wieder bekomme oder nicht ..
Echt zu blöd das Ganze!!
Da ja indirekt das Forum auch daran beteiligt ist, das die Typen geschnappt wurden, werde ich euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten
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