Re: FSK-Einstufung, Zensur und Indizierung

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mr-bungle

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FSK 18 (Keine Jugendfreigabe) = Darf zwar öffentlich ausgestellt und beworben werden, der Verkäufer muss jedoch sichergehen, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist.

Indiziert = wie FSK 18 + Werbeverbot, heisst es darf noch nicht mal in Schriftform (selbst ausschließlich die Titelangabe) über eine Veröffentlichung eines solchen Filmes berichtet werden, kein Versand, keine öffentliche Positionierung des Titels.

Beschlagnahmt/Verboten = Der Handel mit solchen Filmen ist strafbar. Vergleichbar mit Marihuana, der Eigenkonsum ist legal, der Handel jedoch nicht. Dass der Film auch nicht beworben werden darf, etc. ist selbstverständlich. Filme können wegen Gewaltverherlichung (§131) oder extremer Pornographie (§184) also Kinderpornographie, menschenverachtliche Sodomie, etc. beschlagnahmt werden.

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