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Anonym
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Leute-Leute, wie lange wollt ihr euch eigentlich noch …mehr oder weniger freundlich …mit Diskussionen zutexten, die seit über 40 Jahren Geschichte sind.
Der BGH hat die Preisbindung für Schallplatten schon 1966 gekippt (damals wegen § 16 GWB, inzwischen alles neu und besser geregelt: Buchpreisbindungsgesetz etc. / auch Text-CD-ROM: § 2 Abs. 1 NR. 3). Das Urteil (GRUR 1966, 158) ist im Internet zwar nicht veröffentlicht, wird aber … wenn’s interessiert… in ähnlichem Zusammenhang mit einer Text-CD-ROM-Entscheidung kurz besprochen unter
http://www.ub.uni-siegen.de/html/veroef/97_07_11.htm
Oder glaubt jemand daran, dass BT/EU ihre Politik „pro Preiswettbewerb“ um 180Grad drehen und neue Gesetze verabschieden, um kleinen Recordlabels und dem vorletzten Plattenladen-um-die-Ecke Gutes zu tun? Doch wohl nicht wirklich.
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