Re: Amazon

#2490237  | PERMALINK

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Mick67
Mein Kumpel schreibt u.a. für’s Handelsblatt und andere Wirtschaftspublikationen, den werde ich nachher mal ansprechen.

Das Handelsblatt hat das Thema längst entdeckt.

Kleine Info zu den aktuellen amazon-Partnerschafts-AGB:

§1 Teilnahme am Vertrag

…. Amazon.de wird die Anmeldung prüfen (!) und dem Partner das Ergebnis der Überprüfung mitteilen. Amazon.de ist jederzeit berechtigt, eine Anmeldung zurückzuweisen, wenn wir nach unserem eigenen Ermessen feststellen, dass die Partner- Website sich nicht für die Teilnahme am Amazon.de Partnerprogramm eignet. Nichteignung kann zum Beispiel auf Websites zutreffen, die

* …,
* Gewalt darstellen,
* diskriminierende Inhalte, basierend auf Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Invalidität, sexueller Orientierung, oder Alter darstellen
* …,
* …,
* oder
* auf andere Art und Weise Rechte Dritter verletzen.


§14 Vertragsdauer/Kündigung

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig. Wichtige Gründe sind zum Beispiel: …

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