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Als Jurist ohne vertiefte Kenntnisse im Urheberrecht habe ich zur Problematik folgende Gedanken:
Eine direkte Auswirkung des Urteils auf die Avatar- und Urheberrechtsfrage sehe ich nicht. Im Urteil geht es um die Verbreitung von Inhalten, die zu einem Schaden bei Dritten führen können. Dem Forumsbetreiber ist zwar vielleicht nicht zumutbar, jeden einzelnen Userbeitrag nach rechtswidrigen Inhalten abzusuchen, aber es wäre zumindest theoretisch möglich – gerade bei solchen Inhalten, auf die sich das Urteil bezieht, etwa einem Schädigungsaufruf gegen ein Unternehmen. Dass das ein Problem darstellt, dürfte nämlich jedem einleuchten, wenn er den über den Beitrag tatsächlich stolpern sollte. Es liegt sozusagen auf der Hand. Der Forumsbetreiber ist nur einfach wegen fehlenden Personals in der Regel nicht in der Lage, eine solche Kontrolle auch tatsächlich durchzuführen (es sei denn er hat wie wir fleißige Moderatoren, die rund um die Uhr auf der Lauer liegen;-)). Im RS-Forum wäre ein solcher Aufruf nämlich wohl tatsächlich recht bald von einem Moderator entfernt worden.
Bei den Avataren hingegen ist es dem Forumsbetreiber nahezu unmöglich, diese auf etwaige urheberrechtliche Verletzungen hin zu überprüfen. Daher halte ich das Urteil nicht auf diese Konstellation übertragbar.
Andernfalls müsste das RS-Forum (und alle anderen Foren natürlich auch) nämlich tatsächlich auf sämtliche Bildveröffentlichungen der User verzichten! Ob das Bild als Avatar daherkommt oder als Album-Cover oder als Pin-Up im Frauen-Thread (etc.) macht rechtlich wohl keinen Unterschied.
Ich kann natürlich verstehen, dass die Forumsbetreiber die Problematik erstmal prüfen wollen, um sich keinen Ärger einzuhandeln. Ob die Sorge nun gerade bei den Avataren tatsächlich gerechtfertigt ist, halte ich aber für zweifelhaft. Wie gesagt: sonst müsstet Ihr konsequenterweise sämtliche Bilder sperren. … Und eigentlich gleich alle Beiträge überhaupt. Dass hier nämlich zum Beispiel ein User schädliche Informationen über ein Unternehmen verbreitet oder er jemanden beleidigt (etc.), ist ja viel naheliegender als eine Urheberrechtsverletzung durch eine Avatarnutzung. Und dafür müsste der RS nach dem vorliegenden erstinstanzlichen Urteil tatsächlich geradestehen.
Wie auch immer: Für sehr überlegenswert halte ich die Option, die Beiträge im Forum – jedenfalls aber die Bilder (inkl. der Avatare natürlich) – nur für angemeldete User sichtbar zu machen. So verfahren ja auch diverse andere Foren, um nicht als „Internet-Presse“ mit unbeschränkter Öffentlichkeit und Zugänglichkeit für alles mögliche haften zu müssen. Damit dürfte der RS rechtlich entlastet und zugleich vor anwaltlichen Spürhunden geschützt sein, die willkürlich im Netz nach Beute schnüffeln .
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