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dougsahmHab in anderen Zusammenhang mal davon gelesen und war auch erstaunt. Eine Kläger muss es nicht geben, einen Rechteinhaber sehr wohl. Mit dem braucht die Kanzlei aber nichtmal kommunizieren.
Die Kanzlei tritt einfach als Wahrer des z.B. Urheberrechts auf und verlangt den eigenen Kostenersatz (für den Standardbrief !) 300 Euro und zukünftige Unterlassung. Ob es tatsächlich einen Rechteinhaber gibt, würde erst vor Gericht geprüft werden und dann wirds richtig teuer.
Deshalb zieht meist jeder Angeschriebene, der sich dann meinetwegen auch durch einen RA beraten lässt den Schwanz ein und zahlt, damit die Sache vom Tisch ist.
Ganze geldgierige Kanzleien leben von dieser Vorgehensweise.
(Habe das Thema schon mal mit einem Urheberrechtsanwalt – hatte nichts mit dem www zu tun – durchgekaut. Und grob sind mir diese Zusammenhänge noch im Hinterkopf)
Na, Klasse….
Vielen Dank fürs Erklären.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)