Re: Avatare: Und nun? So!

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dougsahm
Moderator

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pink-niceScheint ja aber noch nie der Fall gewesen zu sein.

Weiss ich nicht. Jedenfalls scheint es jetzt zumindest erstmal (natürlich abstruses) gesprochenes Richterrecht geben, auf das man eine Abmahnung stützen kann. Das ist das neue an der Situation.
Und wir wissen alle: Immer wenn keine gesetzliche Regelung besteht und es kommt zu Streit, orientieren sich erstinstanzliche Gerichte sehr oft an Leitsätzen, die früher durch andere Gerichte bereits mal zu der Thematik entschieden wurden.

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