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Der Tribute Charakter kommt in Punkt 1.2 vor. Allerdings nur kurz.
Klar machen solche Coverversionen einen ziemlich großen Teil aller aus. Finde ich persönlich aber nicht so interessant. Ausser es handelt sich wirklich um einen absolut großartigen Song.
Die Sache mit der GEMA war so. Ich habe mich sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Es gab wirklich eine GEMA Klausel, die noch auf die 20er/30er Jahre zurück ging, worin festgelegt war, dass der Autor eines deutschen Textes den gleichen Anteil an Tantiemen erhält wie der Originaltexter. Dabei genügte es sogar, dass der Text der GEMA gemeldet war, also registriert. Er musste nicht mal als Tonträger veröffentlicht sein. Das hat sehr stark mit der ursprünglichen Ausrichtung des Urheberrechts zu tun, wobei Verleger und vor allem einheimische Verleger und Urheber in erster Linie geschützt werden sollten.
Die B-Seite einer Single verdiente an den Verkäufen natürlich den gleichen Anteil, wie die A-Seite. Das ist auch heute noch so. Schließlich werden bei Lonplayern die Tantiemen ja auch auf alle enthaltenen Titel gleichmäßig verteilt.
Aber für das Airplay bekam und bekommt natürlich nur der gespielte Titel seinen Anteil. Bis ca. 1970 aber tatsächlich auch die deutsche Version, obwohl nur die englische gespielt wurde. Und natürlich auch umgekehrt.
In Finnland gibt es übrigens bis heute eine ähnliche Regelung, die die einheimische Musik bevorzugt. Allerdings ist sie insgesamt etwas gerechter. Dort werden für ausländische Produktionen generell doppelt so hohe Gebühren fällig beim Airplay wie für einheimische. An die Ausländer wird aber nur der einfache Betrag überwiesen. Die Differenz wird einer Gesellschaft zur Förderung der finnischen Musik zur Verfügung gestellt, die diese Gelder dann wieder an finnische Produktionen nach einem allerdings auch dort nicht unumstrittenen Auswahlverfahren verteilt.
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