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CassavetesDir sollten sie ab zehn Uhr abends auch das Internet sperren. Postest du nach Einbruch der Dunkelheit eigentlich grundsätzlich besoffen?
Die Frage wollte ich auch schon mehrfach stellen.
KrautathausHab zwar die Zollbestimmungen nicht gelesen, aber nochmal nachgefragt, ob das rechtens ist, da ich durch das Porto nämlich über die 22 Euro gerutscht bin.
Scroll mal hier runter, da steht auch, daß die Bemessungsgrundlage inkl. des Portos ist:
Halt, falsch. Da steht wiederum „Beförderung innerhalb der EG“…
Allerdings steht es hier auch:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#post2
Ok, also ist es wohl so, dass eigentlich die Beförderungskosten innerhalb der EU für die Berechnung der EUSt herangezogen werden sollen, in der Praxis dröselt mein Zollamt die Versandkosten aber nicht auf und zieht sie auch nicht zur Berechnung der EUSt heran. Vielleicht kann das noch jemand aufklären.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.