Re: ZOLL

#2145995  | PERMALINK

krautathaus

Registriert seit: 18.09.2004

Beiträge: 26,166

lathoBei mir nicht. Wie lauten denn da die Vorschriften? Oder ist das der Bauch des Zollbeamten?

Hab zwar die Zollbestimmungen nicht gelesen, aber nochmal nachgefragt, ob das rechtens ist, da ich durch das Porto nämlich über die 22 Euro gerutscht bin.

Scroll mal hier runter, da steht auch, daß die Bemessungsgrundlage inkl. des Portos ist:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/c0_verfahren/a0_steuersaetze/index.html

Halt, falsch. Da steht wiederum „Beförderung innerhalb der EG“…

Allerdings steht es hier auch:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#post2

--

“It's much harder to be a liberal than a conservative. Why? Because it is easier to give someone the finger than a helping hand.” — Mike Royko