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nail75Mein Widerspruch, dass ich die Vorschaltung von „Beschäftigung“ vor den Kunstgenuss ablehne, bleibt dann aber auch bestehen.
Das ist ein Widerspruch in sich, nail. Wenn ich Kunst genieße, dann ist das doch bereits eine Form der Beschäftigung mit der Kunst. Natürlich kann ich ohne jegliche Vorbildung Kunst genießen. Ich kann sie auch ohne jede Vorbildung ablehnen.
Wenn ich mich aber in irgendeiner Form zu Kunst sinnvoll äußern will, dann muss ich mich etwas mehr mit ihr beschäftigt haben. Das kann bedeuten, dass ich mehrere einander ähnliche Kunstwerke gehört habe und so eine Vergleichsmöglichkeit habe. Das kann bedeuten, dass ich überhaupt viel Musik höre, ohne sie einfach nur als Hintergrund oder Berieselung wahrzunehmen. Beschäftigung mit Kunst muss nicht zwangsläufig ein bewusster, zielgerichteter Vorgang sein. Aber wenn es mehr als eben nur Klangtapete sein soll, dann gehört schon eine gewisse Aufmerksamkeit dazu. Und die Fähigkeit zur Kognition, d.h. das Gehörte zu verarbeiten, in Beziehung zu setzen zu anderen gemachten Erfahrungen.
Viel mehr ist eigentlich nicht nötig, um zu einem eigenen Urteil zu kommen, das mehr ist, als spontane Gefühlsregung.
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