Antwort auf: Das Gewarte

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krauspop
Oo and Drums

Registriert seit: 01.05.2004

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Datenschutzrechtlich (DSGVO)
Nach der DSGVO ist der Betreiber als Verantwortlicher (Controller) zuständig für:
die sichere Speicherung der Nutzerdaten
die Einhaltung von Löschpflichten (Daten dürfen nicht ewig gespeichert werden)
die Beantwortung von Auskunfts- und Löschanfragen der Nutzer
technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Ein „verlassenes“ Forum, das noch Hunderttausende Datensätze speichert, ist ein klares Compliance-Problem und kann als Datenschutzverstoß gewertet werden, selbst wenn niemand aktiv eingreift…

oder was sagen die Juristen hier dazu?

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(We Don't Need This) Fascist Groove Thang