Antwort auf: Das Gewarte

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childintime

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motoerwolf

childintimeIhr Udels wisst doch ganz genau, was ein Werktag ist, um Autofahrern, die in einem Werktags-Parkverbot stehen, als Freunde und Helfer auch Sonnabends ein Ticket verpassen oder sie gar abschleppen lassen zu können (mir vor Jahren tatsächlich passiert).

Das ist aber klar dein Fehler. Die juristische Bedeutung des Begriffes wird eigentlich in den Fahrschulen gelehrt. Dass hier auch nur eine eindeutig fixierte juristische Definition vorliegen kann, ist durch den Charakter von Straßenschildern ebenfalls klar. Wenn man das nicht (mehr) weiß, gilt eben die alte Weisheit, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Stimmt. Tatsächlich war mir bis dahin nicht klar, dass Sonnabend als Werktag gilt, obwohl ich in meinem Leben sehr lange auch am Sonnabend gearbeitet hatte (Fahrschule war lange her, sehr lange). Ticket ok, aber Abschleppen fand ich dann doch  überzogen. Es war ein ganz nornaler Parkstreifen. Auf Nachfrage hieß es, ich hätte verkehrsbehindernd geparkt. Die Verkehrsbehinderung ergebe sich aus zusätzlichem Parkplatzsuchverkehr. Das erschien mir dann doch eine recht kreative Begründung im Sinne der Abschleppbranche zu sein.

Im Grunde war mein Beitrag ja aber ohnehin nur eine Replik auf talkingheads Kokettieren damit, er habe seine eigenen Vorstellungen von einem Werktag. Was mit dem Begriff juristisch gemeint ist, weiß man in seinen beruflichen Kreisen ganz genau, wie mein Beispiel illustriert.

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I scream, you scream, we all scream for ice cream.