Antwort auf: Wörter und Unwörter – Der gepflegte Stilistik-Thread

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pheebee
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ford-prefect

pheebee

ford-prefectDas Wort „Deal“ gibt es auch in der Rechtsprechung an Gerichten.

Der korrekte Begriff ist da ja wohl „Vergleich“.

ford-prefect„Deal“ klingt aber tatsächlich irgendwie unseriös und zwielichtig. Man denke nur an den „Drogendealer“.

Deshalb finde ich den US/englischen Ausdruck „Drug Pusher“ viel passender.
Und warum ein krimmineller Drogenhändler etwas verhamlosend Dealer genannt wird, habe ich nie einsehen können.
Manche sagen ja auch: Ich gehe zu meinem Plattendealer.
Soll wohl cool klingen. Ich find’s albern.

Ein Vergleich ist glaube ich noch mal was anderes. Bei einem Vergleich einigen sich doch der Angeklagte und der Geschädigte außergerichtlich. Gibts hier im Forum studierte Rechtswissenschaftler?

Bin kein Jurist, aber hiervon habe ich schon gelesen

Zivilprozessordnung: § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
Strafprozessordnung: § 405 Vergleich

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