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lathoWas ich geschrieben habe: auch da ist man im Bereich der Strafbarkeit und das müssen Gerichte herausfinden/bestrafen. Wenn jemand durch zuviel Alkohol nicht mehr mitbekommt, was geschieht, dann ist sie/er wehrlos. Macht Verbrechen nicht besser, wenn das Opfer es nicht mitbekommt. Waren die Betroffenen zurechnungsfähig, dann war das ihre Entscheidung.
Wenn es keine Filmaufnahmen oder glaubwürdige Zeugenaussagen von Dritten gibt – wie sollen Gerichte denn das herausfinden? Ich finde die ständigen Verweise auf das Strafrecht in diesem Fall ziemlich ermüdend – und ich verstehe auch ehrlich nicht, was du dir von einem Gerichtsprozess erhoffst. Wenn es nicht doch Filmaufnahmen gibt oder Überläufer aus dem Lager der Security oder der Band, wird sich das im Sande verlaufen.
Viel wichtiger ist mir eigentlich, dass dieses System der Aftershow-Partys von Till Lindemann beendet wird. Egal, ob das Grauzone ist, erlaubt oder verboten – hier fanden offensichtlich reihenweise „kritische“ sexuelle Kontakte statt. Ich bin da bei NvF – das ist in der Tat nichts, womit jemand rechnen sollte, der auf eine solche Party eingeladen wird.
zuletzt geändert von nail75--
Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.