Startseite › Foren › Über Bands, Solokünstler und Genres › Von Abba bis ZZ Top › Rammstein › Antwort auf: Rammstein
nicht_vom_forum@.latho: Bei vielen Deiner Beispiele würde ich sagen, dass der angenommene Fall grundsätzlich in Ordnung geht oder zumindest in dem Graubereich stattfindet, den eine Gesellschaft nunmal braucht. Aber mal ganz weg von Lindemann: Nehmen wir mal an dass das stimmt, was Shelby Lynn und „Julia“ im Grunde deckungsgleich berichten: Dann hat damals irgendjemand[1] im Laufe des Abends Shelby Lynn, die wegen Drogen/Alkohol erkennbar ziemlich neben der Spur war, für ein „Treffen“ mit Lindemann hinter die Bühne gebracht und eine Situation erzeugt, bei der es augrund von Desorientierung und Eile extrem zweifelhaft ist, ob Lynn versteht, was gerade passiert, und ob sie überhaupt fähig ist, einzuwilligen. Findest Du das ein Szenario, mit dem man rechnen muss, wenn man bei einem derartigen Groß-Event wie einem Rammsteinkonzert nach Backstage eingeladen wird? Meine Antwort ist da jedenfalls ein klares Nein. Völlig egal, ob das letztendlich dies- oder jenseits der Grenze zur Strafbarkeit ist. [1] offensichtlich nicht Lindemann, denn der hat ein Alibi, das mehrere tausend Leute bestätigen können.
Was ich geschrieben habe: auch da ist man im Bereich der Strafbarkeit und das müssen Gerichte herausfinden/bestrafen. Wenn jemand durch zuviel Alkohol nicht mehr mitbekommt, was geschieht, dann ist sie/er wehrlos. Macht Verbrechen nicht besser, wenn das Opfer es nicht mitbekommt. Waren die Betroffenen zurechnungsfähig, dann war das ihre Entscheidung.
--
If you talk bad about country music, it's like saying bad things about my momma. Them's fightin' words.