Antwort auf: Rammstein

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herr-rossi
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Kunst darf das, was alle dürfen: Also alles, was nicht verboten ist. Allerdings haben auch Künstler kein Anrecht darauf, nicht (öffentlich) kritisiert werden zu dürfen. Manche öffentlichen Aussagen der letzten Wochen scheinen aber die Freiheit der Äußerung von Kritik auf diejenigen eingrenzen zu wollen, die juristisch belastbare Beweise für Straftaten haben. Genau das macht den Fall Rammstein über die Vorwürfe hinaus bedeutsam. Was dürfen Medien – was darf der klassische Journalismus, was dürfen sogenannte „Influencer“ auf den Social Medias?

Zieht die Kritik, dass die doch alles nur für Auflage und Klickzahlen tun, also mit ökonomischem Eigeninteresse, wenn der Gegenpart ein Großunternehmer der Unterhaltungsindustrie ist, dessen Ziel immer die Maximierung von öffentlicher Aufmerksamkeit und vermögensbildender Bindung einer möglichst großen Fan-Community war und ist? Für Publicity hat Lindemann immer alles getan, und jetzt soll auf einmal das, was er im Kontext seiner Konzerte treibt, seine reine Privatsache sei? Sex macht nur solange Spaß, solange man ihn selbst bestimmt. Gilt offensichtlich auch für Publicity. Lindemann wollte beides kontrollieren. Ein eigenverantwortlicher Erwachsener, der wusste, worauf er sich einlässt? Braucht Lindemann öffentlichen Paternalismus?

thesidewinderMal hü, mal hott

Wichtig: „Am 10.6. dann kritisiert der Deutsche Journalisten-Verband das Vorgehen der Berliner Anwälte als Einschüchterungsversuch.“

ÜberMedien hat übrigens ein interessantes Podcast-Gespräch mit Lena Kampf geführt, stellvertretende Leiterin des Investigativressorts der „Süddeutschen Zeitung“. Sie widerspricht darin u.a. der Behauptung, es seien alles nur „Gerüchte“, was die SZ und andere Medien zusammengetragen haben.

An welche Regeln muss sich Verdachtsberichterstattung wie im Fall Till Lindemann halten?

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