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nicht_vom_forum
talkinghead2Hm, die Unschuldsvermutung als eines der Grundprinzipien unseres Strafrechts scheint auch nicht allen geläufig zu sein.
Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht bzw. bei Verurteilungen.
Die Unschuldsvermutung findet nicht nur vor Gericht, sondern bereits im Ermittlungsverfahren Anwendung. Aber an einem anhängigen Ermittlungsverfahren mangelt es im vorliegenden Fall bereits.
Bei Verurteilungen findet die Unschuldsvermutung hingegen keine Anwendung mehr, denn wenn ein Angeklagter rechtskräftig verurteilt wird, traf ja die Unschuldsvermutung nicht zu.
nicht_vom_forum
Und wenn man sie bei Lindemann heranzieht, dann gilt sie folgerichtig auch für die Frauen, die sich jetzt zu Wort melden. Wer sie nur bei Lindemann anwendet, tut zwar objektiv, ist aber Partei.
Da stimme ich dir zu. Deshalb findest du in meinen bisherigen Beiträgen zu diesem Thema auch nicht ein einziges kritisches Wort zu den beiden Protagonistinnen!
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Das Leben als Pensionär ist einfach nur geil!