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Danke marbeck.
Das ist interessant: In den USA könnte aber etwas anderes zum Tragen kommen: In den meisten Bundesstaaten, schreibt Selinger, könne das »Right of Publicity« vor der ungefragten Verwendung erkennbarer persönlicher Merkmale schützen, also auch der Stimme. Das sei dann aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts wegen der Verwechslungsgefahr, kein Urheberrechtsverstoß. Andere Experten hatten in der »FAZ« kürzlich ähnlich argumentiert.
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Dirty, dirty feet from the concert in the grass / I wanted to believe that freedom there could last (Willy Mason)