Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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wolfgang

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mozza

wolfgang

mozzaWenn man mehrere hundert Platten pro Jahr verkauft und diese in der Regel mit einer Gewinnspanne von 20%, dann erkennt man doch auch als Nicht-Steuer-Fachmann, dass diese Tätigkeit über eine reine Gelegenheitshobbyverkäufertätigkeit hinausgeht.

Ich finde, das es immer noch ein Unterschied ist, ob ich gebraucht oder neu verkaufe. Wenn ich z.B. 500 CD im Jahr für durchschnittlich für 4 Euro verkaufe, macht mich das nicht zu einem gewerblichen Händler.

Die CDs hast du vermutlich damals auch für deutlich mehr als 4 Euro eingekauft…

Genau, darauf will ich hinaus, da kommt es nicht so auf die Stückzahl an. Das gleiche doch für gelesene Bücher oder DVD, da erzielt man in der Regel doch keine müde Mark Gewinn. Die Grauzone ist da gewaltig, wer will das alles überprüfen?

zuletzt geändert von wolfgang

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