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talkinghead2Diesen Beitrag würde ich gerne noch einmal aufgreifen, @ herr-rossi. Wie du richtig schreibst geht es bei beiden um die Ausübung einer Tätigkeit. Schwierig wird es m.E. wenn die Tätigkeit aufgegeben wird und eine neue Bezeichnung her muss. Erleidet die Rad fahrende Frau Müller oder der zu Fuß gehende Herr Meier z.B. einen Unfall, gestaltet sich die Unfallaufnahme durch die Polizei ein wenig schwierig.
„Die Rad fahrende Frau Müller gab zu Protokoll …“ wäre ja nicht korrekt, da Frau Müller zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme nicht mehr Rad fährt. Damit wird sie dann doch wieder zur Radfahrerin. Da drehen wir uns sprachlich ein wenig im Kreis
Wenn es um einen konkreten Einzelfall geht, kann kann man selbstverständlich eine bestimmte Radfahrerin als „Radfahrerin“ und einen bestimmten Radfahrer als „Radfahrer“ bezeichnen. Erst wenn keine bestimmte Person gemeint ist, stellt sich doch überhaupt erst die Frage, ob man weiterhin vom generischen Maskulinum ausgeht oder besser inklusive Formen wie „Radfahrende“, „Radfahrer:innen“ o.ä. wählt.
Neben dem Kfz-Führer wird in der StVO übrigens auch weiterhin der Begriff Beifahrer verwendet. Eine wie so oft eben nicht zu Ende gegenderte Vorschrift.
Wenn das so ist, ist es tatsächlich inkonsequent.
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