Antwort auf: Wörter und Unwörter – Der gepflegte Stilistik-Thread

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talkinghead2

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herr-rossi

jan-lustigerDas Partizip als Standardform führt aber zu einer Sinnesabänderung, die der deutschen Sprache eine Unterscheidung raubt. „Arbeitende“ sind eigentlich nur Leute, die gerade in diesem beschriebenen Moment einer Arbeit nachgehen. Geht ein Arbeiter nach Hause, ist er kein „Arbeitender“ mehr. Wer nun also politische Forderungen für die Rechte von „Arbeitenden“ statt „Arbeitern“ oder „Arbeiter*innen“ einfordert, walzt diese durchaus praktische Unterscheidung sprachlich nieder.

Da stimme ich zu, aber im Beispiel von talkinghead2 passt es eben doch: Die „zu Fuß Gehenden“ und „Rad Fahrenden“ sind keine Berufsbezeichnungen, sondern es geht dabei um Menschen, die zu Fuß gehen bzw. Rad fahren – und zwar genau im Vollzug dieser Tätigkeiten, nicht davor und nicht danach. Von daher sehe ich keine stilistischen Bedenken, solche Formulierungen in juristischen Texten zu verwenden. Für eleganten Plauderton ist diese Textsorte noch nie bekannt gewesen.

Diesen Beitrag würde ich gerne noch einmal aufgreifen, @herr-rossi. Wie du richtig schreibst geht es bei beiden um die Ausübung einer Tätigkeit. Schwierig wird es m.E. wenn die Tätigkeit aufgegeben wird und eine neue Bezeichnung her muss. Erleidet die Rad fahrende Frau Müller oder der zu Fuß gehende Herr Meier z.B. einen Unfall, gestaltet sich die Unfallaufnahme durch die Polizei ein wenig schwierig.
„Die Rad fahrende Frau Müller gab zu Protokoll …“ wäre ja nicht korrekt, da Frau Müller zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme nicht mehr Rad fährt. Damit wird sie dann doch wieder zur Radfahrerin. Da drehen wir uns sprachlich ein wenig im Kreis ;-)

Neben dem Kfz-Führer wird in der StVO übrigens auch weiterhin der Begriff Beifahrer verwendet. Eine wie so oft eben nicht zu Ende gegenderte Vorschrift.

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