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jan-lustigerDas Partizip als Standardform führt aber zu einer Sinnesabänderung, die der deutschen Sprache eine Unterscheidung raubt. „Arbeitende“ sind eigentlich nur Leute, die gerade in diesem beschriebenen Moment einer Arbeit nachgehen. Geht ein Arbeiter nach Hause, ist er kein „Arbeitender“ mehr. Wer nun also politische Forderungen für die Rechte von „Arbeitenden“ statt „Arbeitern“ oder „Arbeiter*innen“ einfordert, walzt diese durchaus praktische Unterscheidung sprachlich nieder.
Da stimme ich zu, aber im Beispiel von @talkinghead2 passt es eben doch: Die „zu Fuß Gehenden“ und „Rad Fahrenden“ sind keine Berufsbezeichnungen, sondern es geht dabei um Menschen, die zu Fuß gehen bzw. Rad fahren – und zwar genau im Vollzug dieser Tätigkeiten, nicht davor und nicht danach. Von daher sehe ich keine stilistischen Bedenken, solche Formulierungen in juristischen Texten zu verwenden. Für eleganten Plauderton ist diese Textsorte noch nie bekannt gewesen.
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