Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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Jetzt könnte man natürlich auf die Idee kommen, über drei verschiedene Plattformen privat jeweils 20 Verkäufe mit einem Gesamtumsatz von sagen wir 1500 Euro zu tätigen. Dann gilt man auf den Plattformen als nicht meldepflichtig, also freigestellt, wäre im Sinne des Finanzamtes aber trotzdem steuerpflichtig.

Und was ist eigentlich mit discogs? Die sitzen im Portland. Haben die überhaupt eine Meldepflicht für deutsche Mitglieder?

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