Startseite › Foren › Die Tonträger: Aktuell und Antiquariat › Bezugsquellen › Discogs, Gemm, Musicstack › Antwort auf: Discogs, Gemm, Musicstack
Ich habe über Discogs bei einem (nicht professionellen) Händler aus England einige Platten gekauft. Dabei wurde VAT (DE) in Rechnung gestellt, was ich leider übersehen hatte. Der Postbote hat mir dann noch einmal Einfuhrumsatzsteuer plus die Auslagepauschale der Deutsche Post AG in Höhe von 6 Euro in Rechnung gestellt.
Der Verkäufer hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass Discogs die VAT (DE) in Rechnung stellt und er damit gar nichts zu tun hat und auch das Geld nicht „sieht“. Meine Recherche auf der Website von Discogs ergab, dass die Plattform Discogs seit 1.7.2021 die Mehrwertsteuer erhebt und überweist. Näheres findet sich auf dieser Website
https://support.discogs.com/hc/de/articles/360001576374-Discogs-Mehrwertsteuer
wo es u.a. heißt:
Ebenso unterliegen Bestellungen, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU versandt werden, jetzt der Mehrwertsteuer für Warenlieferungen, wenn sie den EU-Schwellenwert (150 €) nicht überschreiten.
Discogs berechnet, erhebt und überweist die Mehrwertsteuer auf Bestellungen mit einem Gesamtwert von bis zu 150 € und 135 £.
Weitere detaillierte Informationen zum konkreten Vorgehen finden sich auch hier: https://support.discogs.com/hc/de/articles/4403308993805
Ich habe darauf hin Einspruch beim Hauptzollamt eingelegt, das mir aber mitgeteilt, der sei ohne Aussicht auf Erfolg. Begründung (Zitat):
Es kann verschiedene Gründe geben, warum bei der Einfuhr Abgaben erhoben wurden, obwohl Sie bereits an den IOSS registrierten Verkäufer die Umsatzsteuer gezahlt haben. Der häufigste Grund ist, dass dem Beförderer, der die Zollanmeldung für Sie abgibt, vom Verkäufer die IOSS-Registriernummer nicht zur Verfügung gestellt oder eine ungültige oder fehlerhafte IOSS-Registriernummer übermittelt wurde.
Das IOSS-Verfahren kann nur in Anspruch genommen werden, wenn in der Zollanmeldung die nötigen Angaben enthalten sind. Deswegen muss der Verkäufer der Ware unbedingt demjenigen, der die Zollanmeldung abgibt, also in der Regel dem Post- oder Kurierdienstleister, die IOSS-Registriernummer auf dem vorgesehenen Weg übermitteln. In der Regel ist dazu die Übermittlung in einem elektronischen Datensatz vorgesehen. Es reicht nicht aus, die IOSS-Registriernummer nur auf dem Paket oder in der Rechnung zu übermitteln.
Wenn die IOSS-Registriernummer nicht oder nicht richtig in der Zollanmeldung enthalten war, kann die bei der Einfuhr erhobene Einfuhrumsatzsteuer nicht von der Zollverwaltung erstattet werden. Bitte wenden Sie sich wegen der im Rahmen des Kaufs erhobenen Umsatzsteuer daher an den Verkäufer der Ware.Ich habe Ihren Einspruch geprüft.
Die IOSS-Registriernummer war im vorliegenden Fall nicht oder nicht richtig in der ursprünglichen Zollanmeldung enthalten, somit scheidet die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG aus. Eine nachträgliche Anmeldung zum IOSS Verfahren sieht diese Rechtsgrundlage nicht vor.
Daher scheidet eine Erstattung durch die Zollverwaltung aus.
Versandt wurde die Lieferung mit Royal Mail. Auf der außen zugänglich angebrachten Rechnung steht die Discogs IOSS VAT ID und der abgeführte Betrag in GBP.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir erklären, wer denn hier der „Verkäufer“ ist (ich nehme an Discogs und nicht der Händler) und wer die die Zollanmeldung vornimmt (Discogs oder Royal Mail)?.
Irggendetwas läuft in dem Prozess schief und ich fürchte, ich zahle die Einfuhrumsatzsteuer zweimal, weil ich auch gar nicht weiß, an wen ich mich nun wegen einer Rückerstatttung wenden muss.
Das ist eine unangenehme Folge des Brexit mit der Konsequenz, dass ich bei Discogs nichts mehr aus Großbritannien ordern werde.
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